Zum Jahreswechsel 2024/2025 haben nahezu alle großen gesetzlichen Krankenkassen ihre kassenindividuellen Zusatzbeiträge spürbar angehoben. Das Bundesgesundheitsministerium legte den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2025 bei 2,5 % fest – ein Anstieg um 0,8 Prozentpunkte gegenüber 2024. Viele Versicherer lagen mit ihren Erhöhungen sogar darüber, da die Finanzlage angesichts gestiegener Gesundheitskosten angespannt ist. So sind 2025 alle großen Krankenkassen teurer als im Vorjahr; die größte Kasse, die Techniker Krankenkasse (TK), erhöhte ihren Beitragssatz um 1,25 Punkte auf 17,05 % vom Bruttolohn (dies entspricht dem allgemeinen Satz von 14,6 % plus Zusatzbeitrag 2,45 %). Auch andere Branchengrößen wie Barmer, DAK-Gesundheit und diverse AOKs hoben ihre Sätze in ähnlichem Umfang über die 17 %-Marke an. Im Folgenden einige wichtige Kassen und ihre neuen Zusatzbeiträge zum 1. Januar 2025 (jeweils alter zu neuer Satz):
Techniker Krankenkasse (TK) – Erhöhung des Zusatzbeitrags von 1,2 % auf **2,45 %**
Barmer – Erhöhung von 2,19 % auf **3,29 %**
DAK-Gesundheit – Erhöhung von 1,7 % auf **2,8 %**
AOK Plus (Sachsen/Thüringen) – Erhöhung von 1,8 % auf **3,1 %**
Auch im Laufe des Jahres setzt sich der Trend fort: Zum 1. April 2025 haben weitere Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge angehoben. Beispielsweise ergaben sich bei folgenden Kassen neue Beitragssätze (alter zu neuer Zusatzbeitrag):
BKK Salzgitter – Erhöhung von 2,8 % auf **3,5 %**
BKK VerbundPlus – Erhöhung von 2,85 % auf **3,89 %**
BKK24 – Erhöhung von 3,25 % auf **4,39 %**
mhplus BKK – Erhöhung von 2,56 % auf **3,29 %**
Diese Nachzügler machen die BKK24 mit einem Zusatzbeitrag von 4,39 % sogar zu einer der teuersten Kassen bundesweit. Insgesamt sind von der Beitragserhöhungswelle 2025 Millionen Versicherte betroffen. Alle genannten Krankenkassen begründen die Anhebungen mit stark gestiegenen Ausgaben (z. B. für Kliniken, Medikamente) und dem Abbau von Rücklagen, der nun kompensiert werden müsse. Die Versicherten haben bei jeder Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht, um auf Wunsch die Krankenkasse zu wechseln.