Beim Umgang mit einem Arbeitgeberdarlehen (AG-Darlehen) entstehen spezielle Herausforderungen, wenn gleichzeitig ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜb) gegen den darlehensnehmenden Arbeitnehmer vorliegt. Die Situation ändert sich entscheidend, je nachdem, ob der PfÜb vor oder nach der Darlehensvergabe an den Arbeitnehmer zugestellt wird.
Das Arbeitgeberdarlehen – Eine Einführung
Ein Arbeitgeberdarlehen ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, bei der dieser einem Mitarbeiter einen Kredit gewährt. Anders als ein Bankkredit kann das Arbeitgeberdarlehen für verschiedene Zwecke genutzt werden, wie beispielsweise die Finanzierung eines Autos, einer Immobilie oder privater Anschaffungen.
Konflikte zwischen AG-Darlehen und Pfändung
Das Zusammentreffen von AG-Darlehen und Pfändungen birgt komplexe Konsequenzen. Wird eine Aufrechnungsvereinbarung nach der Pfändung des Arbeitseinkommens getroffen, ist diese dem Pfändungsgläubiger gegenüber nicht wirksam. Falls die Aufrechnung jedoch vor der Beschlagnahme des Einkommens vereinbart wird, hat sie Vorrang vor der Pfändung. Entscheidend ist hierbei, dass die Zahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers bereits vor der Pfändung entstanden sein muss.
Die Rolle der Entgeltabrechnungsprogramme
In der Praxis müssen Entgeltabrechnungsprogramme in der Lage sein, solche Konstellationen korrekt zu berücksichtigen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass der pfändbare Betrag um die vereinbarte Rückzahlungsrate des Darlehens reduziert wird. Ansonsten könnte fälschlicherweise sowohl die Darlehensrate als auch der volle pfändbare Betrag an den Gläubiger überwiesen werden, was zu Haftungsrisiken für den Arbeitgeber führen kann.
Zwei Beispielfälle
Darlehensgewährung, inkl. Aufrechnungsvereinbarung vor Zustellung des PfÜb:
Ein Arbeitnehmer erhält ein AG-Darlehen, bevor ein PfÜb zugestellt wird. In diesem Fall wird der pfändbare Betrag um die Aufrechnung mit der Darlehensrate reduziert, bevor etwas an den Gläubiger gezahlt wird.
Darlehensgewährung nach Zustellung des PfÜb:
Erfolgt die Darlehensvergabe nach dem PfÜb, hat der Gläubiger Anspruch auf den vollen pfändbaren Betrag. Eine Aufrechnung mit der Darlehensrate ist in diesem Fall nicht möglich, bis die Forderung des Gläubigers vollständig beglichen ist.
Fazit und Handlungsempfehlungen
Es ist essenziell für Arbeitgeber, vor der Vergabe eines AG-Darlehens zu prüfen, ob bereits ein PfÜb vorliegt. Gegebenenfalls müssen interne Prozesse angepasst werden, um korrekte und rechtlich einwandfreie Abläufe zu gewährleisten. Bei der Drittschuldnererklärung an den Pfändungsgläubiger müssen zudem alle relevanten Ansprüche, die ohne Pfändung entstanden sind, angegeben werden. Dies beinhaltet auch die Aufrechnung durch den Arbeitgeber im Rahmen eines AG-Darlehens.