Der bisherige Kilometersatz für die Mitnahme von Fahrgästen darf nach dem aktuellen Gesetzeswortlaut nicht mehr angewendet werden.
Bislang konnten 2 Cent bei Dienstreisen je Mitfahrer steuer- und sozialversicherungsfrei zusätzlich zu den 30 Cent je Kilometer gezahlt werden. Dieses ist nunmehr ab 2014 nicht mehr möglich.
Statt der tatsächlich pro Kilometer für das Fahrzeug angefallenen Kosten dürfen auch pauschale Kilometersätze angesetzt werden. Insoweit ergeben sich hinsichtlich der Höhe der als Reisekosten abzugsfähigen bzw. steuerfrei ersetzbaren Fahrtkosten keine Änderungen.
Es können somit nur noch max. 30 Cent pro gefahrenem Kilometer bei Dienstreisen steuer- und sv-frei dem Arbeitnehmer erstattet werden. Bei anderen motorbetriebenen Fahrzeugen, welche kein PKW sind, wie z.B. einem Motorrad (bisher 13 Cent) oder Moped (bisher 8 Cent) können 20 Cent erstattet werden.
Auch die steuerfreie Erstattung in Höhe von 5 Cent je Kilometer bei Dienstfahrten mit dem Fahrrad wurde zum Jahr 2014 aufgehoben.