Der Beitragsgruppenschlüssel (BGS) ist eine vierstellige Kennziffer, die in der Sozialversicherung zur Einstufung eines Beschäftigten hinsichtlich der Beitragspflicht in verschiedene Versicherungszweige dient. Häufig wird dieser auch als Sozialversicherungsschlüssel (SV-Schlüssel) bezeichnet. Er wird in der Entgeltabrechnung verwendet und an die Sozialversicherungsträger gemeldet.
Aufbau des Beitragsgruppenschlüssels
Der Schlüssel besteht aus vier Ziffern, die jeweils für eine Sozialversicherungsart stehen:
1. Krankenversicherung,
2. Rentenversicherung
3. Arbeitslosenversicherung
4. Pflegeversicherung
Jede Ziffer gibt an, ob und in welcher Form Beiträge für den jeweiligen Versicherungszweig zu zahlen sind.
Beispiel für einen Beitragsgruppenschlüssel: 0101
0 → Keine ges. Krankenversicherungspflicht (z. B. privat Versicherte)
1 → Rentenversicherungspflichtig
0 → Keine Arbeitslosenversicherungspflicht
1 → Pflegeversicherungspflichtig
Bedeutung in der Lohnabrechnung
Der Beitragsgruppenschlüssel ist für Arbeitgeber essenziell, um die korrekten Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Die Schlüssel variieren je nach Beschäftigungsart, etwa für Minijobs (Beitragsgruppe 6500) oder Werkstudenten (Beitragsgruppe 0100). Jede Ziffer für sich kann zu unterschiedlichen Beitragsformen führen. So gibt es unter Anderem die Möglichkeit, dass eine komplette Beitragsfreiheit (für Arbeitgeber und Arbeitnehmer) oder eine teilweise Beitragsfreiheit (z.B. nur für den Arbeitnehmer) besteht.
Der Beitragsgruppenschlüssel ist eine wichtige Kennziffer im Sozialversicherungsrecht, die die Beitragspflicht für verschiedene Versicherungszweige festlegt. Er ermöglicht eine korrekte Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge und sollte stets korrekt angegeben werden, um zum Teil hohe Nachzahlungen zu vermeiden.