Hintergrund der Erhöhung
Der Grundfreibetrag wird rückwirkend um 180 Euro auf 11.784 Euro angehoben. Diese Anpassung ist notwendig, um den gestiegenen Lebenshaltungskosten gerecht zu werden. Die Bundesregierung überprüft regelmäßig die Höhe des steuerlichen Existenzminimums und passt den Grundfreibetrag entsprechend an.
Auswirkungen auf die Gehaltsabrechnung
Die rückwirkende Erhöhung des Grundfreibetrages bedeutet, dass Arbeitnehmer im Dezember 2024 ein höheres Nettogehalt erhalten werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Erhöhung in der Gehaltsabrechnung für Dezember 2024 zu berücksichtigen. Dies führt zu einer einmaligen Anpassung, die sich positiv auf das Nettogehalt der Arbeitnehmer auswirkt.
Durch die Erhöhung des Grundfreibetrages wird ein größerer Teil des Einkommens steuerfrei gestellt. Dies führt zu einer geringeren Steuerlast und somit zu einem höheren Nettogehalt. Arbeitgeber müssen die neuen Freibeträge in ihren Lohnabrechnungsprogrammen berücksichtigen und entsprechend anpassen.
Die Finanzverwaltung stellt spezielle Programmablaufpläne zur Verfügung, die die rückwirkende Erhöhung des Grundfreibetrages berücksichtigen. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass diese Pläne in ihren Lohnabrechnungssystemen implementiert werden, um die korrekte Berechnung der Lohnsteuer zu gewährleisten.
Die rückwirkende Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages ab dem 1. Januar 2024 bringt eine spürbare Entlastung für Arbeitnehmer mit sich. Arbeitgeber sollten frühzeitig die notwendigen Anpassungen in ihren Lohnabrechnungssystemen vornehmen, um die korrekte Umsetzung sicherzustellen und steuerliche Vorteile für ihre Mitarbeiter zu realisieren.