Minijob neben der Ausbildung beim selben Arbeitgeber?

Artikel aktualisiert am 28.11.2024

 

Mit dem Ausbildungsgehalt lassen sich in der Regel keine großen Sprünge machen. Um sich das eine oder andere „mal zwischendurch“ leisten zu können, denken manche Azubis über einen Nebenjob parallel zu ihrer Ausbildung nach. Ist es möglich, neben der Ausbildung einem Nebenjob, beispielsweise in Form eines Minijobs, nachzugehen? In unserem Beitrag zeigen wir auf, was Auszubildende und Arbeitgeber wissen müssen.

 

Mindestvergütung für Auszubildende seit Januar 2020

Seit dem 01. Januar 2020 sind Arbeitgeber, die keinem Tarifvertrag unterliegen und ausbilden, verpflichtet, den Auszubildenden den vorgegebenen Mindestlohn zu zahlen. Dieses, nach Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) festgelegte Ausbildungsgehalt, erhöht sich jährlich zu jedem Ausbildungsbeginn. Azubis, die ihre Ausbildung 2023 beginnen, müssen im ersten Ausbildungsjahr monatlich 620 Euro als Mindestlohn erhalten. Im zweiten Ausbildungsjahr müssen Azubis mindestens 732 Euro, im dritten Ausbildungsjahr mindestens 837 und im vierten Ausbildungsjahr mindestens 868 Euro verdienen (Stand 2023).

Auch wenn der Mindestlohn bei Auszubildenden als positiv anzusehen ist, die großen Sprünge sind dennoch nicht möglich. Die Lösung: ein Minijob neben der Ausbildung.

Hierbei gibt es die Ausnahme, dass die Auszubildenden in ihrem Ausbildungsbetrieb einen Minijob annehmen dürfen. Anders verhält es sich, wenn ein Arbeitnehmer eine Hauptbeschäftigung in dem Unternehmen hat. In dem Fall darf er keinen Minijob beim gleichen Arbeitgeber annehmen.

 

Minijob neben der Ausbildung

… ist möglich. Der Grund: Die Berufsausbildung erfolgt im Rahmen eines Ausbildungsvertrags, während der Minijob im Rahmen eines Arbeitsvertrags geschlossen wird. Dadurch handelt es sich um kein einheitliches Beschäftigungsverhältnis.

Hinweis:

Steht im Ausbildungsvertrag, dass der Arbeitgeber keine Nebenjobs duldet, müssen sich Auszubildende daran halten. Möchte die Auszubildende oder der Auszubildende einen Minijob bei einem anderen Unternehmen aufnehmen, muss der Ausbildungsbetrieb im Vorfeld darüber informiert werden.

Die Ausbildung wird als versicherungspflichtiger Hauptjob behandelt und gilt in der Sozialversicherung als versicherungspflichtig – auch wenn der Verdienst unter 520 Euro liegt.

Es ist also möglich, dass eine Auszubildende oder ein Auszubildender im gleichen Betrieb einen Minijob aufnimmt. Dieser darf die monatliche Verdienstgrenze von 520 Euro (Stand 2023) nicht überschreiten.

Wichtig:

Hat der Ausbildungsbetrag Betriebsferien, muss auch die Tätigkeit des Nebenjobs ruhen. Dies ist in § 8 Bundesurlaubsgesetz geregelt.

 

Wie viele Stunden dürfen Azubis im Job arbeiten?

Die Arbeitsstunden im Nebenjob hängen von den Arbeitsstunden im Ausbildungsberuf ab. Die Zeitgrenzen, die der Gesetzgeber vorgibt, beziehen sich auf alle Arbeitsverhältnisse des Auszubildenden beziehungsweise Arbeitnehmers.

Ist der Auszubildende minderjährig, darf er an 5 Arbeitstagen höchstens 8 Stunden täglich und wöchentlich 40 Stunden arbeiten. Das heißt, die Summe der Arbeitsstunden aus Ausbildungsverhältnis und Minijob dürfen die gesetzlichen Vorgaben nicht überschreiten.

Für volljährige Auszubildende gilt das Arbeitszeitgesetz: sie dürfen maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten und auch bei ihnen darf die tägliche Arbeitszeit die 8 Stunden nicht überschreiten.

Weitere Beiträge

Erhöhter Grundfreibetrag und erhöhtes Kindergeld für 2025

Erhöhter Grundfreibetrag und erhöhtes Kindergeld für 2025

Ein kurzes Aufflackern der Ampel gab es heute zu bewundern. Die ehemaligen Koalitionspartner SPD, die Grünen und FDP einigten sich heute unter Anderem auf eine Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages um 312,00 € auf 12.096,00 € ab den 01.01.2025.... weiterlesen

13. Dezember 2024


Steuerliche Regeln für Geschenke an Mitarbeiter

Steuerliche Regeln für Mitarbeitergeschenke

Die steuerlichen Regeln für Mitarbeitergeschenke sind ein wichtiger Aspekt, den Arbeitgeber beachten müssen, um gesetzliche Vorschriften einzuhalten und steuerliche Vorteile zu nutzen. Geschenke an Mitarbeiter sind eine geschätzte Geste, sei es zur Anerkennung ihrer Leistung, zur Feier besonderer Anlässe oder einfach als Zeichen der Wertschätzung. Doch neben der Freude über das Geschenk gibt es steuerliche Vorschriften, die Arbeitgeber berücksichtigen müssen, um mögliche Fallstricke zu vermeiden. Ein genauer Blick auf die steuerlichen Regelungen zeigt, was erlaubt ist und welche Grenzen es gibt.... weiterlesen

12. Dezember 2024


höhere Lohnsteuer in den Steuerklassen V und V im Dezember_2024

In der Steuerklasse V und VI kann es im Dezember 2024 zu einer höheren Lohnsteuer kommen

Kurz vor dem Bruch der Ampelregierung wurde die rückwirkende Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages beschlossen (Rückwirkende Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages und deren Auswirkungen auf die Gehaltsabrechnung). Gleichzeitig wurde hier beschlossen, das der um 180,00 € erhöhte Jahresbetrag komplett mit der Dezember Abrechnung berücksichtigt wird.... weiterlesen

11. Dezember 2024


Wegfall der Rechtskreistrennung 2025

Wegfall der Rechtskreis­trennung ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Rechtskreis­trennung in Deutschland entfallen. Dies bedeutet, dass es keine Unterscheidung mehr zwischen den alten und neuen Bundesländern bei der Berechnung der Sozialversicherungs­beiträge geben wird.... weiterlesen

10. Dezember 2024


Sachbezugswerte ab 2025: Neue monatliche und tägliche Werte für Verpflegung und Unterkunft. Infos für Unternehmen und Mitarbeiter

Sachbezugswerte 2025: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen müssen

Die Sachbezugswerte für 2025 wurden kürzlich vom Bundesrat genehmigt und tragen wichtige Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese Werte sind entscheidend für die Berechnung der geldwerten Vorteile bei freier Verpflegung und Unterkunft.... weiterlesen

10. Dezember 2024


Person in der Pflege hält Hände mit Patienten

Aktuelle Entwicklungen: Beiträge zur Pflegeversicherung steigen zum 01.01.2025

Die Bundesregierung hat beschlossen, den Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent zu erhöhen. Damit wurde die erste Planung einer Erhöhung um 0,15 Prozentpunkte noch einmal geringfügig angepasst. Diese Entscheidung wurde aufgrund steigender Kosten und der wachsenden Anzahl an Pflegebedürftigen getroffen.... weiterlesen

15. November 2024


LOHNDIREKT

Wir machen es einfach.

Unser Angebot spricht Sie an und Sie möchten eine individuelle Beratung erhalten?
Kontaktieren Sie uns jetzt einfach!

Melden Sie sich jetzt:

0461 / 70 71 555 info@lohndirekt.de

Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr

Oder nutzen Sie unseren komfortablen Rückruf-Service

    Unser Rückruf erfolgt während der Geschäftszeiten i.d.R. binnen 20 Minuten.

    LOHNDIREKT

    Wir haben Sie schon überzeugt?

    Fordern Sie jetzt kostenlos Ihr persönliches Angebot (ab 10 Mitarbeitern) an!


      Bitte beachten Sie, dass eine Angebotsanfrage erst ab 10 Mitarbeitenden möglich ist.

      Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

      Rufen Sie uns an: 0461 / 70 71 555 Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr