Aktuell gibt es verschiedene Zuschläge, welche Steuerfrei ausgezahlt werden können, sofern bestimmte Voraussetzungen. Dazu gehören Zuschläge auf Nacht- Sonn- und Feiertagsstunden. Hier können zusätzliche Zuschläge zu den bezahlten Arbeitsstunden bis zu vorgegebenen %-Sätzen und Stundenlöhnen Steuer- und SV-frei ausgezahlt werden.
Zuschläge für z.B. Samstagsarbeit oder Überstunden sind aktuell nicht in dieser Steuerbefreiung eingerechnet. Das soll sich aber nach Plänen des Bundesfinanzministerium schon bald ändern. Hier sollen zumindest Zuschläge auf Überstunden steuerfrei abgerechnet werden können. Evtl. sollen sogar die eigentlichen Überstunden von der Steuerpflicht ausgenommen werden. Ein Referentenentwurf liegt allerdings noch nicht vor.
Was plant die Bundesregierung?
Die Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollarbeitszeit hinausgehen, sollen künftig steuer- und beitragsfrei sein. Das bedeutet, dass keine Lohnsteuer und keine Krankenkassenbeiträge auf diese Zuschläge erhoben werden. Ähnliche Regelungen gibt es bereits in einigen Branchen für Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge.
Gilt die Steuerfreiheit nur für Vollzeitkräfte?
Es ist noch nicht endgültig festgelegt, aber es gibt unterschiedliche Ansichten. Quellen aus dem Bundesfinanzministerium deuten darauf hin, dass Finanzminister Christian Lindner die Regelung nur bei Vollzeitkräften anwenden möchte, um Missbrauch zu vermeiden. Ein Papier des FDP-Präsidiums spricht jedoch von einer Steuerfreiheit für über die volle Arbeitszeit hinausgehende Überstunden, was auch Teilzeitkräfte einschließen könnte.
Wie viele Überstunden sollen steuerfrei vergütet werden?
Konkrete Zahlen sind noch nicht bekannt. Das Arbeitszeitgesetz legt eine maximale Anzahl an Überstunden fest, die erlaubt sind.
Situation zurzeit
Im Durchschnitt leisten Arbeitnehmer pro Jahr 13,2 bezahlte und 18,4 unbezahlte Überstunden. Die IG Metall geht von bundesweit 700 Millionen unbezahlten Überstunden aus. Gewerkschaften warnen vor Benachteiligung von Frauen, die häufiger in Teilzeit arbeiten.
Kosten der Steuerfreiheit
Wenn die Zuschläge zu Überstunden und Prämien steuerfrei werden, entgehen dem Bund und den Sozialkassen Einnahmen.