Höhere Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2024

Artikel aktualisiert am 28.11.2024

 

Durch die Pfändungsfreigrenzen soll sichergestellt werden, dass der Schuldner bei einer Pfändung des Arbeitseinkommens seinen gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen und über das Existenzminimum verfügen kann. Bei einem Arbeitseinkommen, welches den Grundfreibetrag übersteigt, steht dem Schuldner ein Teil seines Mehrverdienstes zu. Hat der Schuldner gegenüber einer anderen Person die gesetzliche Verpflichtung, Unterhalt zu zahlen, erhöht sich der pfändungsfreie Betrag.
Bis zum Jahre 2019 wurden die Pfändungsfreigrenzen regelmäßig alle zwei Jahre angepasst. Seit dem Jahr 2021 geschieht dieses nun jährlich.

 

Pfändungsgrenze – die Zahlen

Ab dem 1. Juli 2024 steigt der unpfändbare Grundbetrag von bisher 1.402,28 Euro auf 1.491,75 Euro. Sind gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen, erhöht sich dieser Betrag um 561,43 Euro (aktuell: 527,76 Euro) pro Monat für die erste Person. Für jede weitere – bis zur fünften – Person erhöht sich der Betrag um 312,78 Euro (bisher 294,02 Euro).

 

Grund für die Anpassung der Pfändungsfreigrenzen

Die Pfändungsgrenzen sollen Schuldner vor einer „Kahlpfändung“ schützen. Unabhängig davon, ob es sich bei dem Schuldner um einen Angestellten, Rentner, Arbeitslosen oder Selbstständigen handelt: Die Gläubiger müssen dem Schuldner einen Teil seines Geldes überlassen. Wie viel dem Schuldner zur Bestreitung des Lebensunterhalts verbleibt und bis zu welchem Betrag sein Geld pfändbar ist, regeln die Pfändungstabellen zu § 850c der Zivilprozessordnung. Die aktuell steigenden Kosten für den Lebensunterhalt machen eine Anpassung notwendig.

 

Die Pfändungsfreigrenzen im Überblick

 

Monatliche Pfändungs­grenzen01.07.2021 bis 30.06.202201.07.2022 bis 30.06.202301.07.2023 bis 30.06.202401.07.2024 bis 30.06.2025
Unpfänd­bares Arbeits­einkommen (ohne weitere unterhalts­berechtigte Personen)1.252,64 €1.330,16 €1.402,28 €1.491,75 €
Zuzu­rechnender unpfänd­barer Betrag für die erste unterhalts­berechtigte Person471,44 €500,62 €527,76 €561,43 €
Zuzu­rechnender unpfänd­barer Betrag je Person (für die zweite bis fünfte unterhalts­berechtigte Person)262,65 €278,90 €294,02 €312,78 €
Maximal unpfänd­barer Betrag (Schuldner mit 5 unterhalts­berechtigten Personen)2.774,68 €2.946,38 €3.106,12 €3.303,77 €
Das den unpfändbaren Betrag übersteigende Einkommen ist zu
30% unpfändbar (Schuldner hat keine unterhaltsberechtigte Person),
50% unpfändbar (Schuldner mit einer unterhaltsberechtigten Person),
60% unpfändbar (Schuldner mit zwei unterhaltsberechtigten Personen),
70% unpfändbar (Schuldner mit drei unterhaltsberechtigten Personen),
80% unpfändbar (Schuldner mit vier unterhaltsberechtigten Personen) und
90% unpfändbar (Schuldner mit fünf unterhaltsberechtigten Personen).
Betrag, ab dem generell voll gepfändet wird3.840,08 €4.077,72 €4.298,81 €4.573,10 €

 

Weitere Beiträge

Person in der Pflege hält Hände mit Patienten

Aktuelle Entwicklungen: Beiträge zur Pflegeversicherung steigen zum 01.01.2025

Die Bundesregierung hat beschlossen, den Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent zu erhöhen. Damit wurde die erste Planung einer Erhöhung um 0,15 Prozentpunkte noch einmal geringfügig angepasst. Diese Entscheidung wurde aufgrund steigender Kosten und der wachsenden Anzahl an Pflegebedürftigen getroffen.... weiterlesen

15. November 2024


Stufenlaufzeitanpassung am Oktober 2024

TVöD – Neue Stufenlaufzeiten: Was Beschäftigte Wissen Müssen

Ab dem 1. Oktober 2024 treten im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) neue Regelungen zu den Stufenlaufzeiten in Kraft. Diese Änderungen betreffen vor allem Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) und bringen einige wichtige Neuerungen mit sich.... weiterlesen

27. September 2024


Rückwirkende Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages

Rückwirkende Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages und deren Auswirkungen auf die Gehaltsabrechnung

Die Bundesregierung hat beschlossen, den steuerlichen Grundfreibetrag rückwirkend zum 1. Januar 2024 zu erhöhen. Diese Maßnahme soll die steuerliche Freistellung des Existenzminimums sicherstellen und hat direkte Auswirkungen auf die Gehaltsabrechnungen der Arbeitnehmer. In diesem Artikel beleuchten wir die Hintergründe der Erhöhung und deren praktische Umsetzung in der Gehaltsabrechnung.... weiterlesen

24. September 2024


Ein Team von Menschen besprechen die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025

Die geplante Jahresarbeits­entgeltgrenze 2025

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) ist ein wichtiger Faktor für Arbeitnehmer in Deutschland, da sie bestimmt, ob man in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben muss oder in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln kann. Für das Jahr 2025 sind einige Änderungen geplant, die erhebliche Auswirkungen auf viele Arbeitnehmer haben könnten.... weiterlesen

23. September 2024


Feiertage von Mitarbeitern in Home Office in anderen Bundesländern.

Feiertage von Mitarbeitern im Homeoffice in anderen Bundesländern

Das Arbeiten im Homeoffice hat in den letzten Jahren stark zugenommen und stellt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vor neue Herausforderungen – insbesondere, wenn es um gesetzliche Feiertage geht. Ein relevanter Aspekt in diesem Kontext ist die Frage, wie mit Feiertagen von Mitarbeitern umzugehen ist, die im Homeoffice in einem anderen Bundesland als dem des Unternehmenssitzes arbeiten. Da Deutschland föderal organisiert ist und jedes Bundesland seine eigenen Feiertagsregelungen hat, gibt es hier Unterschiede, die es zu beachten gilt.... weiterlesen

20. September 2024


Beitragsbemessungsgrenzen 2025: Starke Steigungen erwartet

Beitragsbemessungs­grenzen 2025: Deutliche Erhöhung erwartet

In einem Entwurf des Bundesarbeitsministerium sind die Vorschläge für die Beitragsbemessungsgrenzen für 2025 veröffentlicht worden. Dabei fallen die Änderung hoch aus.... weiterlesen

17. September 2024


LOHNDIREKT

Wir machen es einfach.

Unser Angebot spricht Sie an und Sie möchten eine individuelle Beratung erhalten?
Kontaktieren Sie uns jetzt einfach!

Melden Sie sich jetzt:

0461 / 70 71 555 info@lohndirekt.de

Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr

Oder nutzen Sie unseren komfortablen Rückruf-Service

    Unser Rückruf erfolgt während der Geschäftszeiten i.d.R. binnen 20 Minuten.

    LOHNDIREKT

    Wir haben Sie schon überzeugt?

    Fordern Sie jetzt kostenlos Ihr persönliches Angebot (ab 10 Mitarbeitern) an!


      Bitte beachten Sie, dass eine Angebotsanfrage erst ab 10 Mitarbeitenden möglich ist.

      Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

      Rufen Sie uns an: 0461 / 70 71 555 Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr