Ein kurzes Aufflackern der Ampel gab es heute (13.12.2024) zu bewundern. Die ehemaligen Koalitionspartner SPD, die Grünen und FDP einigten sich heute unter Anderem auf eine Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages um 312,00 Euro auf 12.096,00 Euro ab dem 01.01.2025. Zudem soll das Kindergeld von 250,00 Euro mtl. je Kind auf 255,00 Euro steigen. Viele Medien berichten hier bereits von einem Beschluss. Allerdings muss der Bundesrat noch zustimmen. Hier ist die CDU/CSU weiter eine Mehrheit und kann damit das ganze noch stoppen. Der Bundesrat wird am 20.12.2024 darüber abstimmen und erst nach deren Zustimmung kann diese Gesetzesänderung umgesetzt werden.
Für eine Umsetzung zur Januar-Abrechnung wird dieser Beschluss dann so oder so zu spät kommen. Bevor die Software-Anbieter diese Änderungen umsetzen können, bedarf es nämlich einen sog. Programmablaufplan durch das Bundesfinanzministerium, nach welcher die Lohnsteuer dann berechnet wird. Dieser wird dann voraussichtlich frühestens zur Februar-Abrechnung anwendbar sein. Ob es dann wieder Korrekturen gibt, oder die Anpassung auf die verbleibenden Monate aufgeteilt wird, liegt auch an der Umsetzung des Bundesfinanzministerium.
Allerdings ist es aktuell wahrscheinlicher, dass ein neuer Grundfreibetrag (und ein neues Kindergeld) erst nach der Bildung des neuen Bundestag im Frühjahr 2025 kommt. Bis dahin wird noch mit dem aktuellen Grundfreibetrag von 11.784,00 Euro die Lohnsteuer berechnet. Bis also wirklich eine Entlastung bei den Arbeitnehmern ankommt, können trotz der heutigen guten Nachrichten noch einige Monate vergehen.