Die Behandlung von Probearbeit und Schnuppertagen

Artikel aktualisiert am 16.07.2024

 

Immer häufiger arbeiten Stellenbewerber in dem künftigen Betrieb, um sich von diesem ein Bild zu machen, Unternehmen und Mitarbeiter kennenzulernen. Hier stellt sich die Frage, ob es sich hierbei um Probearbeit oder um das so genannte Einfühlungsverhältnis, auch als Schnuppertage bezeichnet, handelt. Tritt in diesem Fällen die Versicherungspflicht ein? Sind hierfür Beiträge zu zahlen?

Probearbeitsverhältnisse sind von Anbeginn auf ein echtes Arbeitsverhältnis ausgerichtet. Das heißt, der Bewerber übernimmt betriebliche Arbeiten, die er auf Anweisung des Firmenchefs durchführt. Der Bewerber ist bei einem Probearbeitsverhältnis in den Betrieb eingegliedert und ist somit den Weisungen des Betriebes gebunden.

 

Checkliste

 

Probearbeiten – es besteht Anspruch auf Vergütung

Wer im Rahmen eines Probearbeitsverhältnisses arbeitet, wird bezahlt. Inhaltlich unterscheidet sich die Beschäftigung nicht von der Beschäftigung der übrigen Arbeitnehmer, so dass für die Zeit des Probearbeitens die Sozialversicherungspflicht nach den allgemein gültigen Regeln eintritt.

 

Schnupperarbeiten – es besteht kein Anspruch auf Vergütung

Bei den Schnupperarbeitstagen hat der Bewerber keinen Anspruch auf Vergütung. Der Grund:

Der Arbeitgeber weist dem Bewerber keine betrieblichen Aufgaben und Arbeiten zu, die durch den Bewerber selbstständig und alleine ausgeführt werden müssen. Die Arbeit des Bewerbers erfolgt auf freiwilliger Basis, so dass auch bestimmte Arbeitszeiten nicht eingehalten werden müssen. Da es sich unter diesen Umständen um kein Arbeitsverhältnis handelt, hat der Bewerber keinen Anspruch auf Bezahlung. Und somit tritt auch keine Sozialversicherungspflicht ein.

Manche Arbeitgeber zahlen in manchen Fällen eine Entschädigung für den Zeitaufwand. In diesen Fällen ist es wichtig, dass die Vereinbarung eindeutig formuliert ist, dass es sich hierbei nicht um eine Vergütung für die geleistete Arbeit des Bewerbers handelt.

 

Probearbeiten und Schnuppertage – Unfallversicherung

Während bei Probearbeitsverhältnissen die Absicherung über die zuständige Berufsgenossenschaft erfolgt, erfolgt bei den Schnuppertagen die Absicherung nur, wenn der Bewerber Leistungsempfänger der Arbeitsverwaltung ist und das Einfühlungsverhältnis aufgrund der Veranlassung der Bundesagentur für Arbeit veranlasst wurde. (LSG NRW, Urteil v. 16.02.2000, L17 U 290/99)

Verursacht der Schnuppernde während seiner Schnuppertage einen Schaden im Betrieb, muss dessen zuständige Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Deshalb ist es sinnvoll, sich als Arbeitgeber im Vorfeld schriftlich bestätigen zu lassen, dass eine solche Haftpflichtversicherung beim Bewerber vorhanden ist.

 

Probearbeiten und Schnuppertage – Sofortmeldung

Wird im Rahmen der Probearbeitstage oder Schnuppertage eine tatsächliche Arbeitsleistung erbracht, muss ungeachtet der Bezeichnung und der Zahlung eines Arbeitsentgelts, eine Sofortmeldung durch den Arbeitgeber erfolgen.

Da das Einfühlungsverhältnis dem Bewerber die Möglichkeit gibt, die betrieblichen Gegebenheiten kennenzulernen und dieser in dem Fall nicht unbedingt eine Arbeitsleistung erbringt, muss keine Sofortmeldung abgegeben werden.

 

Lohnsteuerliche Behandlung der Vergütung für Probearbeit

Erhält der Bewerber für seine erbrachte Leistung eine Vergütung, wird diese als Arbeitslohn gewertet. Das heißt, der Arbeitgeber muss hierfür Lohn- und Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag einbehalten und diese entsprechend abführen. Dabei erfolgt der Lohnsteuerabzug nach den persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, den so genannten ELStAM.

 

Weitere Beiträge

Erhöhter Grundfreibetrag und erhöhtes Kindergeld für 2025

Erhöhter Grundfreibetrag und erhöhtes Kindergeld für 2025

Ein kurzes Aufflackern der Ampel gab es heute zu bewundern. Die ehemaligen Koalitionspartner SPD, die Grünen und FDP einigten sich heute unter Anderem auf eine Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages um 312,00 € auf 12.096,00 € ab den 01.01.2025.... weiterlesen

13. Dezember 2024


Steuerliche Regeln für Geschenke an Mitarbeiter

Steuerliche Regeln für Mitarbeitergeschenke

Die steuerlichen Regeln für Mitarbeitergeschenke sind ein wichtiger Aspekt, den Arbeitgeber beachten müssen, um gesetzliche Vorschriften einzuhalten und steuerliche Vorteile zu nutzen. Geschenke an Mitarbeiter sind eine geschätzte Geste, sei es zur Anerkennung ihrer Leistung, zur Feier besonderer Anlässe oder einfach als Zeichen der Wertschätzung. Doch neben der Freude über das Geschenk gibt es steuerliche Vorschriften, die Arbeitgeber berücksichtigen müssen, um mögliche Fallstricke zu vermeiden. Ein genauer Blick auf die steuerlichen Regelungen zeigt, was erlaubt ist und welche Grenzen es gibt.... weiterlesen

12. Dezember 2024


höhere Lohnsteuer in den Steuerklassen V und V im Dezember_2024

In der Steuerklasse V und VI kann es im Dezember 2024 zu einer höheren Lohnsteuer kommen

Kurz vor dem Bruch der Ampelregierung wurde die rückwirkende Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages beschlossen (Rückwirkende Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages und deren Auswirkungen auf die Gehaltsabrechnung). Gleichzeitig wurde hier beschlossen, das der um 180,00 € erhöhte Jahresbetrag komplett mit der Dezember Abrechnung berücksichtigt wird.... weiterlesen

11. Dezember 2024


Wegfall der Rechtskreistrennung 2025

Wegfall der Rechtskreis­trennung ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Rechtskreis­trennung in Deutschland entfallen. Dies bedeutet, dass es keine Unterscheidung mehr zwischen den alten und neuen Bundesländern bei der Berechnung der Sozialversicherungs­beiträge geben wird.... weiterlesen

10. Dezember 2024


Sachbezugswerte ab 2025: Neue monatliche und tägliche Werte für Verpflegung und Unterkunft. Infos für Unternehmen und Mitarbeiter

Sachbezugswerte 2025: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen müssen

Die Sachbezugswerte für 2025 wurden kürzlich vom Bundesrat genehmigt und tragen wichtige Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese Werte sind entscheidend für die Berechnung der geldwerten Vorteile bei freier Verpflegung und Unterkunft.... weiterlesen

10. Dezember 2024


Person in der Pflege hält Hände mit Patienten

Aktuelle Entwicklungen: Beiträge zur Pflegeversicherung steigen zum 01.01.2025

Die Bundesregierung hat beschlossen, den Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent zu erhöhen. Damit wurde die erste Planung einer Erhöhung um 0,15 Prozentpunkte noch einmal geringfügig angepasst. Diese Entscheidung wurde aufgrund steigender Kosten und der wachsenden Anzahl an Pflegebedürftigen getroffen.... weiterlesen

15. November 2024


LOHNDIREKT

Wir machen es einfach.

Unser Angebot spricht Sie an und Sie möchten eine individuelle Beratung erhalten?
Kontaktieren Sie uns jetzt einfach!

Melden Sie sich jetzt:

0461 / 70 71 555 info@lohndirekt.de

Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr

Oder nutzen Sie unseren komfortablen Rückruf-Service

    Unser Rückruf erfolgt während der Geschäftszeiten i.d.R. binnen 20 Minuten.

    LOHNDIREKT

    Wir haben Sie schon überzeugt?

    Fordern Sie jetzt kostenlos Ihr persönliches Angebot (ab 10 Mitarbeitern) an!


      Bitte beachten Sie, dass eine Angebotsanfrage erst ab 10 Mitarbeitenden möglich ist.

      Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

      Rufen Sie uns an: 0461 / 70 71 555 Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr