Verzinsung & Erstattung von Pflegeversicherungs­beiträgen 2025

Artikel aktualisiert am 21.05.2024

 

Das am 27. März 2024 verkündete “Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness” (Wachstumschancengesetz) beinhaltet wichtige Regelungen zur Pflegeversicherung.

Neben der steuerlichen Erleichterung für Unternehmen und der Schaffung von besseren Bedingungen für Wachstum und Innovation, betrifft das Gesetz auch die Beitragsberechnung und die Verzinsung von zu viel gezahlten Pflegeversicherungsbeiträgen.

 

Übergangsregelung und Verzinsung im Übergangszeitraum bis Juli 2025

Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz vom Juli 2023 wurde der Pflegeversicherungsbeitrag neu festgelegt. Familien mit mehreren Kindern unter 25 Jahren zahlen niedrigere Beiträge, müssen dafür aber die Elterneigenschaft und die Anzahl der Kinder nachweisen. Die Berechnung der richtigen Beiträge bedeutete für Arbeitgeber und Krankenkassen einen erhöhten Aufwand. Um diesen zu vereinfachen, wird ab Juli 2025 ein digitales Nachweisverfahren eingeführt. Bis dahin gilt ein Übergangszeitraum bis zum 30. Juni 2025.

In diesem Zeitraum sollen Beitragsabschläge, die aufgrund der neuen Beitragsregelung für Familien mit Kindern entstanden sind, so bald wie möglich berücksichtigt oder bis spätestens zum 30. Juni 2025 an die Arbeitgeber zurückgezahlt werden. Für diese Erstattungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz Regelungen zur Verzinsung festgelegt. Ab dem Kalendermonat nach der Zahlung bis zum Kalendermonat vor der Erstattung wird der Erstattungsanspruch mit einem Satz von 4% pro Jahr verzinst. Ein Antrag auf Verzinsung ist nicht erforderlich.

 

Unklarheiten und Klarstellungen durch den GKV-Spitzenverband

Um Unklarheiten hinsichtlich der Verzinsungspflicht und der Verzinsungsdauer zu beseitigen, hat der GKV-Spitzenverband am 3. April 2024 ein Rundschreiben (RS 2024/183) veröffentlicht. In den Punkten 3.5 und 3.6 der Anlage 2 “Grundsätzlichen Hinweise – Differenzierung der Beitragssätze in der Pflegeversicherung nach Anzahl der Kinder und Empfehlungen zum Nachweis der Elterneigenschaft” (Fassung vom 28.03.2024) finden Sie die Klarstellungen zur Verzinsung:

  • Verzinsungspflicht: Arbeitgeber haben die Wahl, auf das digitale Nachweisverfahren ab 1. Juli 2025 zu warten. Erstattungen, die aus diesem Grund erst nach dem 1. Juli 2025 zurückgezahlt werden, müssen verzinst werden.

  • Verzinsungsdauer: Erstattungsansprüche für zu viel gezahlte Pflegeversicherungsbeiträge, die im Übergangszeitraum vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2025 zurückgezahlt werden, müssen in der Regel nicht verzinst werden.

 

Digitales Nachweisverfahren ab Juli 2025

Ab dem 1. Juli 2025 soll ein elektronisches Verfahren zur Verfügung stehen, um die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder bei der Pflegebeitragsberechnung nachzuweisen. Das Wachstumschancengesetz hat dafür die gesetzlichen Grundlagen geschaffen. Ziel ist ein bundeseinheitliches Abrufverfahren, das die bestehende technische Infrastruktur nutzt. Dezentrale Daten der Melderegister und Finanzämter sollen dann zentral zur Verfügung stehen und zeitnah abgerufen werden können.

 

Vorteile des digitalen Nachweisverfahrens:

  • Vereinfachung des Prozesses: Die zeitintensive manuelle Prüfung von Nachweisen entfällt.

  • Schnellere Bearbeitung: Erstattungsansprüche können schneller bearbeitet und ausgezahlt werden.

  • Reduzierung von Fehlern: Das Risiko von Fehlern bei der Beitragsberechnung sinkt.

  • Transparenz: Arbeitgeber und Pflegekassen haben jederzeit Zugriff auf die relevanten Daten.

 

Umsetzung des digitalen Nachweisverfahrens:

Wie genau das Verfahren ablaufen soll und welche Daten in den Meldungen enthalten sein müssen, wird aktuell erarbeitet und soll in Gemeinsamen Grundsätzen veröffentlicht werden. Arbeitgeber müssen sich zu gesetzlich festgelegten Zeitpunkten elektronisch an- und abmelden.

Weitere Beiträge

Erhöhter Grundfreibetrag und erhöhtes Kindergeld für 2025

Erhöhter Grundfreibetrag und erhöhtes Kindergeld für 2025

Ein kurzes Aufflackern der Ampel gab es heute zu bewundern. Die ehemaligen Koalitionspartner SPD, die Grünen und FDP einigten sich heute unter Anderem auf eine Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages um 312,00 € auf 12.096,00 € ab den 01.01.2025.... weiterlesen

13. Dezember 2024


Steuerliche Regeln für Geschenke an Mitarbeiter

Steuerliche Regeln für Mitarbeitergeschenke

Die steuerlichen Regeln für Mitarbeitergeschenke sind ein wichtiger Aspekt, den Arbeitgeber beachten müssen, um gesetzliche Vorschriften einzuhalten und steuerliche Vorteile zu nutzen. Geschenke an Mitarbeiter sind eine geschätzte Geste, sei es zur Anerkennung ihrer Leistung, zur Feier besonderer Anlässe oder einfach als Zeichen der Wertschätzung. Doch neben der Freude über das Geschenk gibt es steuerliche Vorschriften, die Arbeitgeber berücksichtigen müssen, um mögliche Fallstricke zu vermeiden. Ein genauer Blick auf die steuerlichen Regelungen zeigt, was erlaubt ist und welche Grenzen es gibt.... weiterlesen

12. Dezember 2024


höhere Lohnsteuer in den Steuerklassen V und V im Dezember_2024

In der Steuerklasse V und VI kann es im Dezember 2024 zu einer höheren Lohnsteuer kommen

Kurz vor dem Bruch der Ampelregierung wurde die rückwirkende Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages beschlossen (Rückwirkende Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages und deren Auswirkungen auf die Gehaltsabrechnung). Gleichzeitig wurde hier beschlossen, das der um 180,00 € erhöhte Jahresbetrag komplett mit der Dezember Abrechnung berücksichtigt wird.... weiterlesen

11. Dezember 2024


Wegfall der Rechtskreistrennung 2025

Wegfall der Rechtskreis­trennung ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Rechtskreis­trennung in Deutschland entfallen. Dies bedeutet, dass es keine Unterscheidung mehr zwischen den alten und neuen Bundesländern bei der Berechnung der Sozialversicherungs­beiträge geben wird.... weiterlesen

10. Dezember 2024


Sachbezugswerte ab 2025: Neue monatliche und tägliche Werte für Verpflegung und Unterkunft. Infos für Unternehmen und Mitarbeiter

Sachbezugswerte 2025: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen müssen

Die Sachbezugswerte für 2025 wurden kürzlich vom Bundesrat genehmigt und tragen wichtige Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese Werte sind entscheidend für die Berechnung der geldwerten Vorteile bei freier Verpflegung und Unterkunft.... weiterlesen

10. Dezember 2024


Person in der Pflege hält Hände mit Patienten

Aktuelle Entwicklungen: Beiträge zur Pflegeversicherung steigen zum 01.01.2025

Die Bundesregierung hat beschlossen, den Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent zu erhöhen. Damit wurde die erste Planung einer Erhöhung um 0,15 Prozentpunkte noch einmal geringfügig angepasst. Diese Entscheidung wurde aufgrund steigender Kosten und der wachsenden Anzahl an Pflegebedürftigen getroffen.... weiterlesen

15. November 2024


LOHNDIREKT

Wir machen es einfach.

Unser Angebot spricht Sie an und Sie möchten eine individuelle Beratung erhalten?
Kontaktieren Sie uns jetzt einfach!

Melden Sie sich jetzt:

0461 / 70 71 555 info@lohndirekt.de

Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr

Oder nutzen Sie unseren komfortablen Rückruf-Service

    Unser Rückruf erfolgt während der Geschäftszeiten i.d.R. binnen 20 Minuten.

    LOHNDIREKT

    Wir haben Sie schon überzeugt?

    Fordern Sie jetzt kostenlos Ihr persönliches Angebot (ab 10 Mitarbeitern) an!


      Bitte beachten Sie, dass eine Angebotsanfrage erst ab 10 Mitarbeitenden möglich ist.

      Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

      Rufen Sie uns an: 0461 / 70 71 555 Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr