Entgeltfortzahlung während einer Reha: Wer zahlt was?

Artikel aktualisiert am 16.07.2024

 

Reha-Maßnahmen können unterschiedliche Zielsetzungen verfolgen. Einerseits werden sie Menschen verschrieben, deren Gesundheitszustand geschwächt ist, die jedoch noch nicht erkrankt sind. Sie sollen ihnen helfen, gesund zu bleiben und ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Andererseits nutzen auch kranke Menschen Reha-Einrichtungen, um wieder gesund zu werden. Der Gesetzgeber sieht vor, dass mithilfe von Reha-Maßnahmen die Arbeitskraft des Betroffenen gesichert werden soll – eine Stärkung oder Wiederherstellung der Gesundheit wird daher angestrebt. Allerdings erfordert eine Reha die mindestens dreiwöchige Abwesenheit des Arbeitnehmers von seinem Arbeitsplatz. Es stellt sich deshalb die Frage, wer in dieser Situation für das Einkommen des Betroffenen einsteht.

 
Massage während eines Reha-Aufenthalts
 

Grundsätzlich Entgeltfortzahlungspflicht

Zunächst einmal sind Sie als Arbeitgeber in der Pflicht. Für Reha-Maßnahmen besteht Entgeltfortzahlungspflicht für bis zu sechs Wochen. Aber Vorsicht: Hat Ihr Arbeitnehmer wegen derselben Erkrankung seinen maximalen Anspruch auf Entgeltfortzahlung von sechs Wochen bereits voll oder teilweise ausgeschöpft, so müssen Sie nicht mehr weiter zahlen und die Sozialleistungs- oder Sozialversicherungsträger übernehmen die Leistungen.

Die Entgeltfortzahlungspflicht kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn die Reha-Maßnahme von einem Sozialleistungs- oder Sozialversicherungsträger im Vorfeld bewilligt wurde und in einer Einrichtung für Rehabilitation oder medizinische Vorsorge durchgeführt wird.

 

Leistungen während einer medizinischen Reha-Maßnahme

Bei einer medizinischen Reha geht es darum, Behinderungen oder die Pflegebedürftigkeit des Betroffenen zu vermeiden, zu beseitigen oder sicherzustellen, dass sie sich nicht verschlimmert. Hierzu zählen auch Mutter-Kind-Kuren. Dabei kommen folgende Leistungen der Träger in Betracht:

  • Krankengeld: Die Krankenkasse zahlt nach Ablauf der Entgeltfortzahlung für bis zu 78 Wochen Krankengeld, also 70 Prozent des bisherigen Bruttoentgelts. Abzuziehen sind die vom Arbeitnehmer zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge.

  • Verletztengeld: Eine Reha-Maßnahme nach einem Arbeitsunfall oder infolge einer Berufskrankheit bezahlt entweder die Krankenkasse nach Ablauf der Lohnfortzahlung oder die Berufsgenossenschaft Verletztengeld. Es beträgt 80 Prozent vom Brutto, gedeckelt auf die Höhe der Nettoeinkünfte.

  • Übergangsgeld: Die Rentenversicherung springt mit dem Übergangsgeld und somit mit 68 Prozent des letzten Nettoentgelts ein, wenn ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder auf Krankengeld bereits ausgeschlossen ist.

 

Berufliche Reha-Maßnahme: Übergangsgeld vom Reha-Träger

Eine berufliche Reha dient dazu, den Erkrankten wieder in das Arbeitsleben einzugliedern. Der Rehabilitationsträger bezahlt währenddessen Übergangsgeld, wiederum 68 Prozent des bisherigen Nettolohns vor der Arbeitsunfähigkeit. Eine Erhöhung auf 75 Prozent erfahren Erkrankte, in deren Haushalt mindestens ein Kind lebt, für das noch ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Je nach Fallkonstellation kann der Rehabilitationsträger zusätzliche Kosten übernehmen, beispielsweise für eine Haushaltshilfe, für eine Kinderbetreuung oder für Arbeitshilfen.

 

Weitere Beiträge

AuslandsAU

Muss der Arbeitgeber ausländische Arbeitsunfähigkeits­bescheinigungen akzeptieren?

Arbeitnehmer, die während eines Auslandsaufenthalts erkranken, stehen oft vor der Frage, ob ihr Arbeitgeber eine im Ausland ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) akzeptieren muss. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat hierzu in seinem Urteil vom 15. Januar 2025 (Az. 5 AZR 284/24) wichtige Klarstellungen getroffen.​... weiterlesen

3. April 2025


Sozialversicherung

Warum die Freiheit in der Sozialversicherung auf pauschal versteuerte Entgelte nach dem 28.02. des Folgejahres verloren geht

In der Praxis der Lohn- und Gehaltsabrechnung stellt sich regelmäßig die Frage, wie mit pauschal versteuerten Entgelten umzugehen ist, insbesondere im Hinblick auf deren sozialversicherungsrechtliche Behandlung. Ein zentraler Stichtag in diesem Zusammenhang ist der 28. Februar des Folgejahres. Nach diesem Datum geht in bestimmten Fällen die sogenannte "Freiheit in der Sozialversicherung" für pauschal versteuerte Entgelte verloren. Doch was genau bedeutet das, und warum ist dieser Stichtag so entscheidend? ... weiterlesen

2. April 2025


Mindestlohn

Stärkere Mindestlohnanhebung in Sicht: 15 Euro als Zielgröße

Neue Berechnungsmethode könnte zu kräftiger Erhöhung führen: Die nächste Anpassung des Mindestlohns in Deutschland dürfte deutlich höher ausfallen als in der Vergangenheit. Grund dafür ist eine neue Berechnungsgrundlage, die sich nicht mehr ausschließlich an der Tarifentwicklung der vergangenen Jahre orientiert, sondern auch einen Zielwert von 60 Prozent des Medianlohns der Vollzeitbeschäftigten berücksichtigt. ... weiterlesen

1. April 2025


Bundesverfassungsgericht weist Klage gegen Solidaritätszuschlag ab

Bundesverfassungsgericht weist Klage gegen Solidaritätszuschlag ab

Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. März 2025 eine Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag zurückgewiesen. In seinem Urteil stellte das Gericht klar, dass der Gesetzgeber bei einer Ergänzungsabgabe wie dem Solidaritätszuschlag zwar nicht zu einer sozialen Abstufung verpflichtet sei, aber dennoch das Recht habe, eine solche vorzunehmen. Dies gelte insbesondere im Kontext des Sozialstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 1 GG) und der unterschiedlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen. ... weiterlesen

31. März 2025


Defizit in der Pflegekasse

Das Defizit in der Pflegekasse und die möglichen Folgen für Arbeitnehmer

Die Pflegeversicherung in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Ein dauerhaftes Defizit in der Pflegekasse belastet nicht nur den Staatshaushalt, sondern hat auch direkte Auswirkungen auf die Beitragszahler – insbesondere auf Arbeitnehmer. In diesem Artikel beleuchten wir die Ursachen des Defizits, die aktuelle Situation und mögliche Konsequenzen in Form steigender Beiträge. ... weiterlesen

27. März 2025


Voraussichtlich weiter steigende Krankenversicherungsbeiträge – Herausforderungen und Perspektiven

Voraussichtlich weiter steigende Kranken­versicherungsbeiträge

Die Diskussion um steigende Kranken­versicherungsbeiträge hat in den letzten Jahren zunehmend an Brisanz gewonnen. Experten prognostizieren, dass auch in Zukunft ein kontinuierlicher Anstieg der Beiträge zu erwarten ist. In diesem Artikel werden Hintergründe, Auswirkungen und mögliche Lösungsansätze anhand konkreter Zahlen beleuchtet. ... weiterlesen

26. März 2025


LOHNDIREKT

Wir machen es einfach.

Unser Angebot spricht Sie an und Sie möchten eine individuelle Beratung erhalten?
Kontaktieren Sie uns jetzt einfach!

Melden Sie sich jetzt:

0461 / 70 71 555 info@lohndirekt.de

Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr

Oder nutzen Sie unseren komfortablen Rückruf-Service

    * - Pflichtfeld

    Unser Rückruf erfolgt während der Geschäftszeiten i.d.R. binnen 20 Minuten.

    LOHNDIREKT

    Wir haben Sie schon überzeugt?

    Fordern Sie jetzt kostenlos Ihr persönliches Angebot an!


      * - Pflichtfeld

      Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

      Rufen Sie uns an: 0461 / 70 71 555 Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr