Lohn ist nicht gleich Lohn – denn der Begriff “Lohn” lässt sich in verschiedene Formen unterteilen. So unterscheiden wir Grundlöhne, Löhne ohne Leistung, ergänzende Löhne und Entlohnungsbestandteile.
Bei dem Grundlohn handelt es sich um den laufenden Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer für die von ihm erbrachte, maßgebende, regelmäßige Arbeitszeit für einen bestimmten Lohnzahlungszeitraum, zusteht. Die verschiedenen Lohnformen des Grundlohns sind:
Zeitlohn
Der Zeitlohn ist sozusagen die Basis für die Entlohnung der Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Die Bezahlung erfolgt nach einer Zeiteinheit. In der Praxis werden die Zeitlöhne als
Stundenlohn für Arbeiter
Monatslohn als Gehalt für Angestellte und
Monatslohn unter Berücksichtigung der Arbeitstage pro Monat für Arbeiter
abgerechnet.
Dass Zeitlöhne auf die Woche oder pro Arbeitstag abgerechnet werden, ist eher unüblich.
Bei dem Zeitlohn gibt es normalerweise keinen unmittelbaren Leistungsbezug.
Akkordlohn
Bei dem Akkordlohn ist die erbrachte Leistung, in der Regel ist dies die Menge, für die Höhe des Lohns ausschlaggebend, wodurch ein unmittelbarer Leistungsbezug besteht. Allerdings müssen, um den Akkordlohn anwenden zu können, folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Die Arbeitskraft muss in unmittelbaren Zusammenhang mit der Leistungsmenge stehen und diese beeinflussen.
Die Arbeit ist in ihrem Ablauf bekannt, regelmäßig wiederkehrend und gleichartig. Sowohl Arbeitszeit als auch Arbeitsergebnisse sind einfach und genau messbar. Dies wird auch als Akkordfähigkeit der Arbeit bezeichnet.
Der Ablauf der Arbeit muss ohne Mängel sein und nach einer entsprechenden Einarbeitungszeit und Übung gut zu beherrschen und ausführbar sein. Dies wird als Akkordreife der Arbeit bezeichnet.
Dabei sind die Bestandteile des Akkordlohns einmal der Mindestlohn, der dem vergleichbaren Zeitlohn bei Normalleistung entspricht und dem Akkordzuschlag, der als Prozentsatz des Mindestlohns angegeben wird. In der Regel beträgt dieser 15 bis 25 %.
Der Mindestlohn und der Akkordzuschlag ergeben zusammen den Akkordrichtsatz.
Dieser Akkordrichtsatz wird bei normal erbrachter Leistung gezahlt. Leistet der Arbeitnehmer weniger als den vereinbarten Wert, erhält er einen geringeren Betrag als den Akkordrichtsatz. Leistet er mehr, erhält er einen höheren Betrag. In den heutigen Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen wird in aller Regel ein Akkordlohn mit einem garantierten Mindestlohn vereinbart. Im Falle, dass der Arbeitnehmer die vereinbarte Mindestleistung unterschreitet, geht der Akkordlohn automatisch in einen Zeitlohn über. Dabei kann die Höhe des Mindestlohns zwischen dem Akkordrichtsatz und dem vergleichbaren Zeitlohn bei Erbringung der Normalleistung liegen.
Der Akkordlohn kann als Zeitakkordlohn oder Stückakkordlohn gestaltet werden. Hierzu unser Beispiel:
Der Zeitlohn beträgt pro Stunde 15 Euro.
Die Normalleistung liegt bei 10 Stück pro Stunde, woraus sich eine Vorgabezeit von 6 Minuten je Stück ergibt.
Der Akkordzuschlag beträgt 20 %, wonach sich ein Akkordrichtsatz von 18 Euro ergibt. (15 Euro + 15 Euro * 20 %).
Der Mitarbeiter schafft pro Stunde 12 Stück.
Berechnung des Akkordlohns:
Zeitakkord
Beim Zeitakkord ist die Vorgabezeit die Grundlage, das heißt, der Mitarbeiter benötigt 6 Minuten pro Stück
Minutenfaktor = Akkordrichtsatz / 60
Akkordlohn = Menge * Vorgabezeit *
MinutenfaktorMinutenfaktor = 18 Euro / 60 = 0,3 Euro
Akkordlohn = 12 Stück/Stunde * 6 Minuten pro Stück *
0,3 Euro/Minute 21,60 Euro/Stunde
Stückakkord
Der Akkordsatz (Geldbetrag) wird vorgegeben. In dem Beispiel würde dieser 1,80 Euro pro Stück betragen
Akkordrichtsatz / Normalleistung = Akkordlohn
18 Euro / 10 Stück = 1,80 Euro je Stück
Akkordlohn = Menge * AkkordsatzAkkordlohn = 12 Stück/Stunde * 1,80 Euro/Stück
21,60 Euro/Stunde
Zudem kann der Akkordlohn als Einzelakkord oder als Gruppenakkord gestaltet werden. Das heißt, bei dem Einzelakkord wird die Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem einzelnen Mitarbeiter getroffen. Dies ist die in der Regel übliche Form der Akkordentlohnung.
Beim Gruppenakkord werden mehrere Arbeitnehmer zu einer Gruppe zusammengefasst. Der Grund kann hierin liegen, dass bestimmte Fertigungsmethoden nicht nach dem Einzelakkord abgerechnet werden können. In diesem Fall wird die Arbeit der gesamten Mitarbeitergruppe bewertet und auf jeden einzelnen Mitarbeiter umgelegt.
Prämienlohn
Bei dem Prämienlohn handelt es sich um eine erfolgsabhängige Entlohnung. Hierbei wird für Leistungen, die über der festgelegten und vereinbarten Vorgabe liegen, mit Zusatzentgelten bezahlt.
Durch die zunehmende Automatisierung ist der Prämienlohn zu einer beliebten Entlohnungsform geworden und verdrängt in einigen Bereichen den Akkordlohn. Neben der erbrachten Menge können beim Prämienlohn weitere Kriterien berücksichtigt werden, wie beispielsweise die Qualität der Mehrleistung. Vor allem ist die Zahlung von Prämien ein psychologisch wirksames Mittel – allerdings nur in dem Fall, wenn der Mitarbeiter diese Größe selbst beeinflussen und steuern kann.
Die Prämienentlohnung gliedert sich in den Grundlohn, also den leistungsunabhängigen Teil, und den leistungsabhängigen Teil, die Prämie.
Unterschieden werden verschiedene Prämienlohnsysteme, wie
Das Prämienlohnsystem nach Halsey
Dem Arbeitnehmer wird ein Teil des, durch höhere Arbeitsleistung eingesparten Lohnes, als Prämie bezahlt. Dabei hängt die Prämie von der Zeitersparnis ab – dadurch verläuft die Prämienkurve linear.
Das Prämienlohnsystem nach Rowan
Bei diesem Prämienlohnsystem erhält der Arbeitnehmer die Prämie nach einem Prozentanteil, um den er die vorgegebene Zeit unterschritten hat. Dadurch verläuft die Prämie degressiv.
Das Prämienlohnsystem nach Bedaux und
das Prämienlohnsystem nach Taylor
Pensumlohn
Beim Pensumlohn handelt es sich um eine Weiterentwicklung der drei genannten, klassischen Lohnformen und stellt ebenfalls eine erfolgsabhängige Entlohnung dar. Dabei besteht der Pensumlohn ebenfalls aus dem Grundlohn, also dem leistungsabhängigen Teil und dem Pensumanteil, dem leistungsabhängigen Teil.
Der Pensumlohn errechnet sich somit mit der Formel:
Pensumlohn = Grundlohn + Pensumanteil
Bei dem Pensumlohn steht allerdings nicht die erbrachte Leistung im Fokus, sondern der Anteil des Pensumlohns bezieht sich auf die zukünftige, zu erwartende Leistung. In der Regel beträgt der Planungszeitraum zwischen 2 und 3 Monaten.