Nach intensiven Beratungen und Kompromissfindungen hat der Bundesrat am 22. März 2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt, welches zuvor bereits vom Bundestag am 23. Februar 2024 befürwortet worden war.
Dieses Gesetz, basierend auf einem Vorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024, sieht wichtige Änderungen vor, die sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von Bedeutung sind. Diese Neuerungen betreffen unter anderem die Lohnabrechnung und andere finanzielle Aspekte.
Zu den wesentlichen Änderungen, die mit dem neuen Gesetz in Kraft treten, gehören::
Erhöhung der Pauschale für Berufskraftfahrer auf 9 Euro pro Kalendertag ab dem 1. Januar 2024, von zuvor 8 Euro. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die finanzielle Belastung für diese Berufsgruppe zu verringern.
Bei der Besteuerung der privaten Nutzung von emissionsfreien Dienstwagen wird der Höchstbetrag des Bruttolistenpreises von 60.000 Euro auf 70.000 Euro erhöht. Diese Anpassung reflektiert die steigenden Kosten und den Markt für emissionsfreie Fahrzeuge.
Der Besteuerungsanteil der Renten aus der Basisversorgung wird langsamer angehoben, was Rentnern mehr finanzielle Flexibilität bietet.
Der Abbau sowohl des Versorgungsfreibetrags als auch des Altersentlastungsbetrags wird verlangsamt. Dies bedeutet, dass diese Freibeträge erst im Jahr 2058 vollständig abgebaut sein werden, wodurch ältere Arbeitnehmer länger von diesen Vorteilen profitieren können.
Die Besteuerung von sonstigen Bezügen, bisher geregelt durch die Fünftelregelung, wird für den Lohnsteuerabzug ab 2025 aufgehoben. Dies entlastet Arbeitgeber von zusätzlichem Verwaltungsaufwand, ohne dass sich für Arbeitnehmer steuerliche Nachteile ergeben.
Eine Anhebung der Abzugsgrenze für Geschenke an Geschäftsfreunde von 35 Euro auf 50 Euro ab dem 1. Januar 2024 soll die Gestaltungsmöglichkeiten in der geschäftlichen Beziehungsgestaltung erweitern.
Ab dem Lohnsteuerabzug 2024 entfällt der Grenzbetrag für die Besteuerung von Beiträgen zu Gruppenunfallversicherungen, wenn diese einen Durchschnittsbetrag von 100 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf enthielt noch weitere Maßnahmen, wie die geplante Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen und die Erhöhung des Freibetrags für Zuwendungen an Arbeitnehmer im Rahmen von Betriebsveranstaltungen. Diese Vorschläge wurden jedoch im finalen Kompromiss des Vermittlungsausschusses gestrichen.