Kein Gesetz, das wir nicht kennen
Jede Branche unterliegt ihren eigenen gesetzlichen Bestimmungen, tariflichen Besonderheiten und Abrechnungsregeln. Mit diesen Besonderheiten beschäftigen wir uns seit über 25 Jahren Tag für Tag. Wir sind in fast jeder Branche zuhause und freuen uns, unsere Expertise mit Ihnen zu teilen – egal ob wir uns bei Ihrer Lohnabrechnung dem Kurzarbeitergeld widmen, die Altersteilzeit berücksichtigen, Pfändungen in der Abrechnung umsetzen oder studentische Kräfte bearbeiten.
Wir setzen uns intensiv mit allen Richtlinien auseinander, die für Ihre Lohnabrechnung relevant sind. Dabei haben wir unter anderem die Betriebliche Altersvorsorge, Besonderheiten bei bestimmten Zuschlagsarten und aktuelle Gesetzesänderungen im Auge. Mit uns steht Ihnen ein Abrechnungspartner zur Seite, der mit spezialisierten Lohnbuchhaltern und hochwertiger Software diese Branchenbesonderheiten zu 100% korrekt bearbeitet.